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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 466 mal aufgerufen
 Sonstiges
Stefan Offline


BAE-Club-Mitglied



Beiträge: 131

11.05.2010 14:20
Bosch - Dremel - Skil Coupon-Aktionen Antworten

Vielleicht interessant für alle, die sich neues Werkzeug zu legen wollen / müssen / können:

Bosch bietet ab und zu kostenlose Beigaben bei Erwerb einer Ihrer Geräte an, unabhängig davon, wo das Gerät gekauft wurde.
Unter http://couponingportal.de/ sind die jeweiligen aktuellen Aktionen aufgeführt.
Also ggf. über günstiger.de oder Preissuchmaschine oder Ebay-Händler nach Schnäppchen gesucht und dann noch die Prämie über Coupon zusätzlich besorgen. Durch einige Prämien wie Zusatzakkus oder Bohrersets lässt sich das Preis-/Leistungsverhältnis entsprechend verbessern.

Hinweis: Ich arbeite nicht für Bosch / Dremel / Skil. Ich besitze und nutze einige Geräte von Bosch und bin zufrieden damit.

Euer
Stefan


Volka Offline




Beiträge: 4.560

11.05.2010 16:34
#2 RE: Bosch - Dremel - Skil Coupon-Aktionen Antworten

Kaufen - Kaufbeleg kopieren - was für lau kriegen - gekaufte Ware zurückgeben.


Stefan Offline


BAE-Club-Mitglied



Beiträge: 131

11.05.2010 18:40
#3 RE: Bosch - Dremel - Skil Coupon-Aktionen Antworten

Zur weiterführenden Info

Zitat
Der Käufer kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeden Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben. Das gilt in der Regel auch für Verträge über Waren, die auf Internetauktionen von einem Händler ersteigert wurden.
Hier ist die Widerrufsfrist sogar ein Monat lang, da nicht vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehrt werden kann, sondern erst nach Zuschlag.

Der Beginn der Widerrufsfrist setzt zunächst voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten zuvor vollständig erfüllt hat und der Käufer weiterhin in Textform (z.B. per Fax, E-Mail oder schriftlich) ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Sie beginnt dann beim Kauf von Waren, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Bei bestellten Dienstleistungen hingegen bereits mit Vertragsschluss.

Für den Kauf bestimmter Waren ist ein Widerruf allerdings ausgeschlossen. Dazu gehören individuell angefertigte und verderbliche Produkte, Güter, die nicht zurückgesandt werden können (z.B. bestelltes Heizöl), entsiegelte Software sowie entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen (CD´s, DVD´s und Videos).

Wer hinsichtlich eventuell anfallender Rücksendekosten sicher gehen will, muss darauf achten, ob der Unternehmer ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht einräumt. Beim "Widerrufsrecht" trägt der Unternehmer ab einem Warenwert von über 40 Euro nur dann die Kosten für die Rücksendung, wenn der Kunde den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits angezahlt oder vollständig bezahlt hat. Hat der Kunde allerdings noch nichts gezahlt oder beträgt der Warenwert maximal 40 Euro, muss der Kunde die Rücksendekosten tragen, aber nur dann, wenn der Händler ihn im Vorfeld darüber informiert hat - zum Beispiel durch einen Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werden mehrere Sachen gemeinsam bestellt, kommt es für die 40 Euro-Grenze nicht auf den Gesamtbestellwert, sondern allein auf den Wert der zurückgeschickten Waren an. Gewährt der Händler jedoch ausdrücklich ein "Rückgaberecht", so bedeutet dies, dass der Verkäufer immer die Rücksendekosten übernehmen muss.


Quelle: VBZ Rheinland-Pfalz

Stefan


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